ANWALTSKANZLEI AGUSHI

Fachanwalt für Verkehrsrecht



Versicherungsrecht 

Das Versicherungsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer und befasst sich mit allen Problemen rund um den Versicherungsvertrag. Es umfasst dabei u.a. folgende Versicherungsgebiete: Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Private Haftpflichtversicherung, private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, etc.. 


Regelmäßig kommt es vor, dass Versicherungen die Zahlung ablehnen oder die Entscheidung über die Zahlung verzögern. Zusätzlich kommt es vor, dass Versicherungen die Leistung verweigern, indem sie den Versicherungsnehmer mit der Verletzung von vermeintlichen vorvertraglichen oder vertraglichen  Pflichten konfrontieren oder den Eintritt eines Versicherungsfalles und damit die Leistungsverpflichtung bestreiten.  

Die Folgen einer Leistungsverweigerung, einer Kündigung des Vertrages, eines (nachträglichen) Widerrufs des Versicherungsvertrages oder eines Rücktritts können Versicherungsnehmer in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Denn nach einem Versicherungsfall hat die Regulierung durch den Versicherer häufig existentielle Bedeutung. 

Das Versicherungsrecht hat vielfältige Rechtsgrundlagen. Gegenstand des Versicherungsvertrages sind neben den gesetzlichen Regelungen noch unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Die Bearbeitung eines versicherungsrechtlichen Mandats setzt daher besondere Kenntnisse der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der aktuellen Rechtsprechung voraus. 

Lassen Sie Ihre Ansprüche und Ihre Ablehnung rechtlich überprüfen. Es lohn sich zu kämpfen. 



 


 


 

 

 







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